Lieferungs- und Zahlungs
bedingungen der Janny´s Eis Franchise GmbH

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden nicht durch Schweigen oder Lieferung, sondern nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
    Bestellungen unserer Kunden werden nur durch schriftliche Bestätigung unserer Geschäftsleitung oder durch Auslieferung der Ware angenommen.
  2. Preise
    Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich als Bruttopreise, d.h. incl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
  3. Höhere Gewalt
    Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes.

    Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.
  4. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht über:
    1. Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.
    2. Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum, bzw. unsere Laderampe verlassen hat.
  5. Annahmeverzug
    Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz ver- langen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    In jedem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder eine zufällige Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  6. Lieferung
    Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen bei der Beschaffung der Ware oder der Rohstoffe, bei Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes - auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten - verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.
    Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert. Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatz nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unserem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
    Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, wenn diese für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheinen und dem Kunden zumutbar sind.
  7. Gewährleistung
    Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln.
    Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.
    Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergü- tung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

    Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistungen gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet.
    Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesonders wegen mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden ausgeschlos- sen; es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden oder beruht auf einer das Folgeschadenrisiko erfassenden Eigenschaftszusicherung. Sofern wir fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt haben, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden.
    Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretene Forderung sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu betreten.
    Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben oder die Freigabe veranlassen.
  9. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat - sofern nicht anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug zu erfolgen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich eines eventuellen, nachgewiesenen weitergehenden Verzugsschadens zu berechnen.
    Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Käufer binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu bezahlen.
  10. Mietgegenstände
    Die dem Kunden überlassenen Mietgegenstände (Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel u. dergl.) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Mietgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigtem Zustand herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Zurückbehaltungsrechte, sind für Kaufleute ausgeschlossen.
    Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln. Zu Verfügungen über die Vorbehaltsgegenstände, z.B. Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht befugt.
    Er hat uns jede Beeinträchtigung unserer Sachen oder Rechte, z.B. durch Pfändung oder anderen Zugriff Dritter unverzüglich mitzuteilen.

    Die Interventionskosten sowie durch Beeinträchtigung unserer Rechte entstehende Schäden trägt der Kunde.
  11. Datenschutz
    Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallende personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen von uns verarbeitet werden.
    Mit Vertragsabschluß gilt die Einwilligung als erteilt.
  12. Nichtigkeitsklausel
    Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Hamburg.
    Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Im übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.

    Janny´s Eis Franchise GmbH
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